AG München: Beendigung des Mietverhältnisses, Kfz-Stellplatz, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Außerordentliche Kündigung, Zahlungsverzug, Streitwert, Betriebskostenabrechnung, Ordentliche Kündigung, Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsmißbrauch, Unpünktliche Mietzahlung, Elektronisches Dokument, Wohnraummiete, Zahlungsrückstand, Nachträgliche Zahlung, Außerordentliche fristlose Kündigung, Mietverträge, Wert des Beschwerdegegenstandes, Berechtigtes Interesse, Betriebskostenvorauszahlungen
Endurteil vom 01.07.2021 – 412 C 1319/21